Update 23. Febr. ’15
Die Besitzer des armen Katers konnten inzwischen gefunden werden. (Jedenfalls mit großer Wahrscheinlichkeit, aber da der Kater weder gechipt noch tätowiert war, konnten wir es leider nicht mit 100% Sicherheit feststellen.)
Dazu haben wir die zuständige Jägerschaft sowie die Domanialverwaltung (als Waldbesitzer) in einem Schreiben incl. Bildern des verstorbenen Katers informiert und werden zudem noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Jagdrecht bei der unteren Jagdbehörde einreichen!
Die Jägerschaft ist über diesen Vorfall genauso entsetzt wie wir alle und beteuert, dass sie seit mehr als zehn Jahren keine Schlagfallen / Fangeisen mehr zur Jagd einsetzen.
Die Jagdpächter und die Revierförsterei werden ihre Waldgrundstücke nun besonders gründlich im Auge behalten und wir alle hoffen, dass sich dieser entsetzliche Vorfall nicht wiederholt, dafür aber aufgeklärt sowie der Täter überführt wird.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden!
14. Febr. ’15
Aus aktuellem und leider sehr, sehr traurigen Anlass möchten wir Sie ausdrücklich vor der Gefahr durch Schlagfallen im Bereich 34454 Bad Arolsen-Helsen warnen!
Eigentlich wollten wir Ihnen heute einen schönen Valentinstag wünschen, aber für uns ist er nicht mehr schön.
Wer vermisst oder kennt diesen kartäuserfarbenen Kater? Er war leider nicht kastriert, gechipt oder tätowiert …
Das hübsche Kerlchen wurde heute Vormittag schwerstverletzt am Waldrand aufgefunden. Beide Vorderbeine waren fast abgetrennt und schon dabei, abzusterben. Das arme Tier muss in den letzten Tagen unsagbare Schmerzen durchgemacht haben, bis er endlich gefunden wurde.
Beide Vorderbein-Stümpfe weisen deutliche Spuren einer Schlagfalle / eines Fangeisens auf, aus der / dem er sich wohl irgendwie hatte befreien können.
Der Finder des armen Katers brachte ihn sofort zu uns, doch wir konnten ihn nur noch von seinen Qualen erlösen lassen. Wie gerne hätten wir dem tapferen Kerlchen eine Chance gegeben, aber seine Verletzungen waren einfach zu schwer.
Wir möchten der Tierarztpraxis Dr. Liedtke / Kolberg an dieser Stelle herzlich für die schnelle Hilfe danken und sind trotz des traurigen Ausgangs froh, dass wir dem armen Tier auf seiner letzten Reise wenigstens ein bisschen helfen konnten und er nicht noch länger leiden musste …
♡ ♡ ♡ Gute Reise über die Regenbogenbrücke, tapferes Katerchen ♡ ♡ ♡
Schlagfallen sind in Deutschland leider immer noch nicht vollständig verboten, auch wenn sie nur von erfahrenen Personen aufgestellt werden dürfen und von diesen kontrolliert sowie gesichert werden müssen.
Schlagfallen sollen Tiere eigentlich sofort töten, aber leider sieht die Realität oft ganz anders aus. Denn nicht selten werden die Tiere zunächst “nur” schwer verletzt und verstümmelt und quälen sich dann jämmerlich über Stunden und Tage, bis sie verenden.
Nach dem BjagdG § 19 (1), Absatz 9 müsste der Einsatz dieses Fallentyps daher eigentlich verboten sein / werden, denn: “Verboten ist […] Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten, […] zu verwenden.”