Wir freuen uns sehr, dass Sie sich dafür interessieren, einem unserer Tiere ein neues Zuhause zu geben!

Hier haben wir die wichtigsten allgemeinen Informationen rund um unsere Tier-Vermittlung für Sie zusammengestellt wie „Ablauf einer Vermittlung“, „Vorkontrolle“, „Tier-Abgabevertrag“, „Schutzgebühr“, „Kastrations-Kaution“ und „Nachkontrolle“. Bitte klicken Sie einfach auf eines der Stichwörter, um alle Infos dazu angezeigt zu bekommen.

Die Infos speziell zum Tier finden Sie auf der jeweiligen Seite des einzelnen Tiers.

Vermittlungsablauf

Wenn Sie ein Tier auf unserer Seite gefunden haben, das Ihnen gefällt und Sie dazu nähere Informationen haben möchten, können Sie einfach Kontakt zu uns aufnehmen.

Wir vereinbaren dann einen gemeinsamen Termin bei uns im Tierhaus, damit Sie das Tier persönlich kennenlernen und wir Ihre Fragen beantworten können.

Passt die Chemie zwischen ihnen und dem Tier, bitten wir Sie um eine kurze Selbstauskunft, damit wir besser ein­ord­nen können, wo unser Schützling zukünftig leben wird und Sie sich besser auf den Einzug Ihres neuen Mit­be­wohn­ers vorbereiten können.

Kätzin Lina / © 2013 Arche KaNaum (DN)Kätzin Lina / © 2013 Arche KaNaum (DN)

Sind dann beide Seiten mit allem einverstanden, wird ein Tier-Abgabevertrag abgeschlossen und wir bitten Sie um eine Anzahlung auf die Schutzgebühr. Außerdem vereinbaren wir einen Termin, an dem wir Ihnen Ihr Tier persönlich nach Hause bringen. Bei der Übergabe wird dann die restliche Schutzgebühr sowie ggf. die Kastrations-Kaution gezahlt.

Beim Übergabetermin in Ihrem Heim führen wir gleichzeitig unsere Vorkontrolle durch, während der sich beide Seiten noch einmal ausgiebig Zeit nehmen, alle Fragen rund um das Tier wie z.B. die Zusammenführung mit Artgenossen, spezielle Eigenheiten und Vorlieben, Futter- , Streu-, und Katzentoiletten-„Management“ zu besprechen.

Wir behalten uns vor, nach einiger Zeit noch einmal zu einer Nachkontrolle zu Ihnen zu kommen, um zu sehen, wie sich das Tier bei Ihnen eingelebt hat und um Fragen rund um das Tier zu beantworten, die sich inzwischen möglicherweise bei Ihnen ergeben haben.

Wir versuchen immer, den Charakter und die Vorlieben des jeweiligen Tieres so gut wie möglich wiederzugeben, damit es später keine unangenehmen Überraschungen gibt.

Da es sich bei unseren Schützlingen aber um Tiere handelt, können wir natürlich keine 100%-igen Voraussagen treffen. Deswegen ist es uns an dieser Stelle sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass sich jedes Tier in einer anderen Umgebung auch anders verhalten kann, als Sie es bei uns kennengelernt haben!

Jeder Umzug bedeutet immer eine riesige Veränderung für das Tier und es braucht Zeit, um sich der neuen Situation anzupassen. Es muss erst einmal alles erkunden, sich mit den neuen Artgenossen anfreunden und zudem lernen, wer seine neuen Menschen sind. Es kann sein, dass es sich in den ersten Tagen versteckt und nicht gleich zum Schmusen auf den Schoß kommt. Es kann auch sein, dass es aus Unsicherheit auch einmal irgendwohin uriniert, weil es sich noch nicht auf seine Katzentoilette traut oder vor ungewohnten Geräuschen davon läuft. Haben Sie einfach etwas Geduld mit Ihrem neuen Mitbewohner, zeigen Sie Verständnis und geben Sie ihm ausreichend Zeit. Denn Tiere sind genauso wie Menschen und kommen nicht immer gleich mit neuen Situationen zurecht. Einen Zeitraum zur Eingewöhnung von mindestens 14 Tagen sollten Sie ihm deshalb unbedingt geben!

Vorkontrolle

Grundsätzlich vermitteln wir unsere Tiere nur nach einer sog. “Vorkontrolle” (VK), bei der es darum geht, Sie als neuen Besitzer sowie das neue Umfeld des Tiers persönlich kennenzulernen und dabei einzuschätzen, inwieweit Sie und das Tier zueinander passen. Eine VK dient einzig der Fürsorge unserer Tiere.

Je nach Entfernung kann es nötig sein, eine andere in Ihrer Nähe liegende Tierschutzorganisation mit einer „VK“ zu beauftragen. Diese führt dann in unserem Auftrag die Kontrolle durch und hält dann im Anschluss mit uns Rücksprache.

Tier-Abgabevertrag

Wir vermitteln alle unsere Tiere nur mit einem „Tier-Abgabevertrag“, der dem Schutz des Tieres gilt und sowohl von uns als auch von Ihnen, dem neuen Tierbesitzer, unterzeichnet werden muss. In dem Vertrag sind folgende Themen aufgeführt / geregelt:

  • Anschrift des neuen Besitzers („Übernehmers“)
  • Beschreibung des Tiers
  • Schutzgebühr
  • Besitz- und Eigentumsübergang
  • Pflichten des Übernehmers
  • Artgemäße Tierhaltung
  • Weitergabe / Einschläferung
  • Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
  • Vertragsstrafe
  • Datenschutz
  • Sonstiges

Sollten Sie Fragen zu dem Vertrag haben oder weitere Infos benötigen, melden Sie sich bitte einfach bei uns:

Kontakt

Schutzgebühr

Die Unterbringung, Pflege, Fütterung und tierärztliche Versorgung (incl. Impfung, Kastration, …) unserer Schützlinge verursacht Einiges an Kosten. Die Schutzgebühr dient dazu, diese Aufwendungen zumindest zum Teil wieder abgegolten zu bekommen. Sie ist also nicht als Kaufpreis sondern als kleine Aufwandsentschädigung zu verstehen.

Hier können Sie sehen, in welcher Höhe die Schutzgebühr für Ihr Tier liegt:

Katzen  140,- €
Katzenwelpen (noch unkastriert)  140,- €   (plus 50,- € Kastrations-Kaution)
Kleintiere (Kaninchen, Meerschweinchen u. Co.)    40,- €
Großtiere (Pferde, Esel, Schafe, Ziegen usw.)  Nach Absprache

Kastrations-Kaution

Uns ist sehr wichtig, dass möglichst viele Katzen kastriert werden, denn wir halten dies für den besten Weg, das Elend der Straßenkatzen zu verringern.

Daher geben wir unsere Tiere normalerweise nur kastriert in ihr neues Zuhause ab. Manchmal ist dies aber nicht möglich, weil das Tier z.B. noch zu jung für eine Kastration ist. Um dennoch sicherzustellen, dass das Tier so bald als möglich kastriert wird, gibt es unsere Kastrations-Kaution. Diese Kaution in Höhe von € 50,- wird zusätzlich zur Schutzgebühr fällig (aber natürlich nur, wenn das Tier bei der Übergabe noch nicht kastriert ist.)

Sobald Sie ihr Tier haben kastrieren lassen und uns hierüber eine tierärztliche Bescheinigung vorlegen, bekommen Sie die Kaution in voller Höhe von uns zurückerstattet!

Die „tierärztliche Bescheinigung“ kann dabei ein formloses Schreiben Ihres Tierarztes sein – oder Sie verwenden einfach unsere Vorlage, die bereits alle benötigten Angaben enthält und nur noch ausgefüllt und von Ihrem Tierarzt unterschrieben werden muss.  icon_wp-biggrin

Nachkontrolle

Wir behalten uns vor, einige Zeit nach der Vermittlung eine “Nachkontrolle” (NK) bei Ihnen durchzuführen. Dies hat sich als besonders hilfreich erwiesen, da Sie dann schon einige Erfahrung mit dem Tier sammeln konnten und mögliche Fragen von Ihnen zum Tier oder dessen Haltung schnell und unkompliziert geklärt werden können.

Je nach Entfernung kann es nötig sein, eine andere in Ihrer Nähe liegende Tierschutzorganisation mit einer „NK“ zu beauftragen. Diese führt dann in unserem Auftrag die Kontrolle durch und hält dann im Anschluss mit uns Rücksprache.

, die Sie sich hier herunterladen können [PDF, ca. 13 KB] und